Wenn sich ein Kfz-Haftpflichtschaden ereignet hat, muss gemäß § 249 BGB der Unfallverursacher dem Geschädigten den unfallbedingten Schaden ersetzen. Für den Schadenersatz kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf. Angerechnet und ersetzt werden sämtliche Kosten, die zur Wiederherstellung des Zustands vor dem Unfallereignis erforderlich sind.
Schadensteuerung: Sie entscheiden, was geschieht
Als Geschädigter eines Kfz-Haftpflichtschadens sind Sie bei der Regulierung des Schadens gewissermaßen der Regisseur und geben bei der Schadensteuerung den Ton an. Sie sollten deshalb Ihre Rechte genau kennen und nicht zögern, sie auch wahrzunehmen:
Ihre Rechte als Geschädigter
- die Kosten trägt die regulierende Versicherung
- Anspruch auf sach- und fachgerechte Reparatur nach Herstellervorgaben
- Anspruch auf rechtliche Beratung
- Ggf. Anspruch auf Schmerzensgeld
TÜV NORD Autoservice GmbH
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